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FAQs
Es werden viele Fragen auftauchen. Auf dieser Seite sollen die am häufigsten gestellten beantwortet werden.

 

Bis wann müssen die Kalkulationsbögen eingeschickt werden?
Gar nicht. Ab jetzt werden die Kalkulationen von allen Freizeitleitungen selber erstellt. Ebenso werden die Katalogpreise selbst festgelegt. Wer möchte, kann sich allerdings gerne bei der Erstellung seiner Kalkulation beraten lassen. Bis zum 15. Oktober muss nur noch in Homberg vorliegen, was in den Prospekt soll. Dazu gibt es die Prospektvorlage.

Wer legt den Preis fest für meine Freizeit?
Der Veranstalter der Freizeit, also die Freizeitleitung.

Wer kann Veranstalter einer Freizeit sein?
Jede Einrichtung innerhalb der SELK, also z.B. eine Gemeinde, ein Kirchenbezirk oder ein Bezirksjugendpfarramt. Privatpersonen können nicht als Veranstalter auftreten, weil sie dann unter anderem dem Finanzamt erklären müssten, wofür sie das ganze Geld auf ihrem Konto haben und warum sie das nicht versteuern wollen...

Warum werde ich bei der Anmeldung einer Freizeit gefragt, ob der Veranstalter eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist?
Wenn der Veranstalter eine KdöR ist, muss keine Insolvenzversicherung abgeschlossen werden. Das ist bei allen Bezirksjugendpfarrämtern der Fall. Manche Gemeinden der SELK sind aber als e.V. organisiert und besitzen keine Körperschaftsrechte. In diesem Falle muss eine Insolvenzversicherung abgeschlossen werden. Das ist aber reine Formsache und kostet nur ein paar Euro extra. Bei Unklarheiten bitte mit Christian Utpatel Kontakt aufnehmen. Wer "Nein" ankreuzt, bekommt automatisch weitere Infos zur Insolvenzversicherung von uns zugeschickt.

Welches Risiko trägt eine Kirchengemeinde, wenn sie jetzt Veranstalter werden soll?
Kein höheres Risiko als bei allen anderen Freizeiten auch. Fast jede Kirchengemeinde ist schon längst als Veranstalter tätig, z.B. bei Jugendkreisfahrten und Familienfreizeiten. Einige bieten sogar Fernreisen an. Die gesetzlichen Regelungen gelten natürlich auch für diese Freizeiten. Innerhalb der SELK sind sie in den Kirchlichen Ordnungen Nr. 702 für die kirchliche Situation beschrieben. Wer als Veranstalter "powered by freizeitfieber" auftritt, trägt kein größeres Risiko. Im Gegenteil: Jetzt gibt's die nötigen Informationen und die Rückendeckung einer starken Gemeinschaft.

Kassiert freizeitfieber weiterhin alles ein, was am Ende in der Freizeitkasse ist?
Nein. Die Überschüsse einer Freizeit können von allen Veranstaltern selbst eigenverantwortlich verwendet werden. Zum Beispiel als Grundstock für die nächste Freizeit oder zur Finanzierung eines besonderen Projektes. Für die Gesamtkosten von freizeitfieber wird von allen Freizeiten ein gleicher, festgelegter prozentualer Anteil gezahlt.

Wie viel muss meine Freizeit an freizeitfieber zahlen?
6 Prozent der Summe (Personenzahl) x (Katalogpreis). Der Betrag wird vor der Freizeit verbindlich festgestellt mit der Service-Berechnung.

Was wird von dem Geld bezahlt?
Der gesamte Service, zu dem freizeitfieber sich in der Vereinbarung mit dem Veranstalter verpflichtet. Also zum Beispiel der
Druck des Prospektes, das Erfassen der Anmeldungen, das 24-Stunden-Notrufsystem undsoweiter.

Warum wird "freizeitfieber" jetzt so teuer?
Mit dem neuen System erhöhen sich keine Kosten. Weder für den Freizeitprospekt noch für die weiteren Ausgaben sind erhöhte Beträge eingeplant. Grundlage der Kalkulation für die Gesamtkasse waren die Werte der vergangenen Jahre, selbst die üblichen Preisteigerungen wurden nicht eingeplant. Der Unterschied zum bisherigen System ist lediglich: Während bisher einige wenige Freizeiten überproportionale Beträge für freizeitfieber erwirtschaftet haben und damit das System am Leben hielten, werden die Kosten nun auf alle Freizeiten gleichmäßig und nach einem prozentualen Schlüssel aufgeteilt.

Der Verwaltungsaufwand von "freizeitfieber" reduziert sich jetzt doch auf ein Minimum. Wofür dann die 6 Prozent?
Bei freizeitfieber reduziert sich gar nichts. Alle Leistungen, die "freizeitfieber" bisher schon für die Freizeiten erbracht hat, werden auch weiter erbracht. Im Gegenteil: "freizeitfieber" wird die Serviceleistungen noch weiter ausbauen. Im Moment befinden wir uns bspw. in Verhandlungen für einen deutlich erweiterten Versicherungsschutz, der alle Mitarbeiter einschließt. Auch die Hilfen zur Rechtsberatung sollen weiter ausgebaut werden. Und es wird ein neues EDV-gestütztes Anmeldesystem erarbeitet, das für Teilnehmer, Leiter und Geschäftsstelle Erleichterungen bringen soll. Zu welchem Service sich freizeitfieber bereits jetzt verpflichtet steht in der Vereinbarung.

Warum wird meine Frage hier nicht beantwortet?
Vielleicht, weil Du sie noch nicht gestellt hast. Schick sie also an utpatel@freizeitfieber.de .

 

freizeitfieber
Bergstraße 17, 34576 Homberg
fon 05681. 1479, fax 05681. 60506
freizeitfieber@selk.de