Alle Mitarbeitenden bei freizeitfieber
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arbeiten pädagogisch und theologisch auf Grundlage der
"Positionsbestimmung für Jugendfahrten in der SELK", - nehmen regelmäßig an Schulungen und Seminaren teil und
- verpflichten sich zu vorbildlichem Auftreten auch in Hinblick auf ihren Nikotin- und Alkoholkonsum.
Zu jedem Team gehören
- ein/e geistliche/r Leiter/in (meistens ein Pfarrer, Vikar oder Pfarrvikar),
- ein/e Ersthelfer/in und
- ein/e Rettungsschwimmer/in.
Entsprechend den geltenden Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes
-
werden bei gemeinsamer Anreise nur professionelle Fahrer und lizenzierte Fahrzeuge eingesetzt.
Das heißt: Keine selbstgefahrenen Pkw und Kleinbusse!
Für den Notfall
- ist in Zusammenarbeit mit professionellen Hilfsorganisationen rund um die Uhr ein Kriseninterventionsteam mit Pfarrern der SELK sowie Notfallseelsorgern und Fachleuten verschiedener Arbeitsbereiche einsatzbereit.
Und auch das muss man bei freizeitfieber nicht extra bezahlen:
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Freizeiten, Rüstzeiten und Reisen sind wie folgt versichert:
Unfallversicherung:
- zahlt bei Unfalltod 25.000,00 €
- bei Invalidität 100.000,00 €
- für Heilkosten 1.000,00 €
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übernimmt Bergungskosten bis 1.000,00 €
Mitversichert sind auch Flugreisen sowie Unfälle
auf dem Weg zu oder von den Veranstaltungen
(eine besondere Absicherung bei Freizeiten ohne
gemeinsame Anreise!)
Krankenversicherung:
- Inland:[/b] Es gilt die gesetzliche Krankenversicherung. Bitte Versicherungskarte mitnehmen/ mitgeben!
- Ausland: Im Ausland entstehende Kosten für Arzt, Krankentransport, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und einen Notfall-Rettungsflug im Ambulanzflugzeug sind zu 100% abgesichert. Für die besondere Rückreise Verletzter wird max. das 10-fache der Kosten eines Linienfluges 1. Klasse ersetzt, für die Überführung Verstorbener das 5-fache.
Haftpflichtversicherung
Subsidiärer Haftpflichtschutz für verursachte Schäden gegenüber Dritten und untereinander.
Für die tatsächliche Versicherungsleistung kann freizeitfieber keine Gewähr übernehmen.
Für die tatsächliche Versicherungsleistung kann freizeitfieber keine Gewähr übernehmen.
